Auftraggeber

Land- und Amtsgerichte, Banken, Versicherungen, Unternehmen und private Auftraggeber vertrauen der Glaubwürdigkeit eines Sachverständigen und seiner unabhängigen Gutachten.

Aus diesen Gründen kann ein Sachverständiger beauftragt werden:

  • Kauf / Verkauf
  • An- / Vermietung
  • Um- / Wiedernutzung
  • Nachlassregelung / Erbschaft / Scheidung
  • Neubewertung
  • Betriebsaufgabe / Insolvenz / Liquidation
  • Schiedsgutachter
  • Mediation (außergerichtliche Einigung)

Von beiden Parteien beauftragt kann ein Gutachten zur schnellen und verbindlichen Lösung von Streitfragen führen und damit eine gütliche außergerichtliche Einigung erleichtern.

Zur Durchführung des Auftrages muss der Sachverständige vom Auftraggeber unterstützt werden.

Zunächst ist es  notwendig,  dass  wir  das/die Grundstücke/  bzw. das/die  Anwesen  besichtigen,  sowohl  von  außen  als  auch  von  innen.  Hierfür
reservieren  wir  meist  vorab  einen  Besichtigungstermin.

Noch vor der Besichtigung ist es zwingend notwendig, dass wir entsprechende Unterlagen von Ihnen erhalten, wie z.B.:

  • Bauakte (u.a. Grundrisse, Ansichten, Wohn-/Nutzflächenberechnung) ggf. Kaufvertrag
  • Grundbuchauszug/Erbschein
  • evtl. bestehende Mietverträge
  • Teilungserklärung, Aufteilungspläne, Gemeinschaftsordnung

Die  vorgenannte  Aufstellung  ist  allgemein  zu  sehen und muss nicht unbedingt in allen Punkten auf Ihr Bewertungsobjekt zutreffen.

Vom Auftrag bis zum Gutachten

So vielfältig die Auftaggeber und Ihre Gründe für die Beauftragung eines Sachverständigen sind, der Ablauf einer Gutachtenerstellung folgt immer den gleichen Schritten. Hier ein kurzer Überblick:

  • Kontaktaufnahme und erstes Beratungsgespräch
  • Informationen zum Objekt und Gründe einer Wertermittlung
  • Klärung der Kosten und Abschluß eines Gutachtervertrages
  • Sichtung von Unterlagen
  • Besichtigung des Objektes bei einem oder mehreren Ortsterminen
  • Erstellung des Gutachtens

Sie haben Fragen  zur Erstellung von Gutachten und Wertermittlungen, z.B. in der Metropolregion Nürnberg-Erlangen-Fürth?
Nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter: 09191 – 72 98 37 (Büro Forchheim) bzw. 0911 – 59 76 99 33 (Zweigniederlassung Nürnberg)